1. |
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 10:00 Uhr
bis 19:00 Uhr, Samstag von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr. An
Sonn- und Feiertagen haben wir geschlossen. Für alle
Haustiere gilt: Abholen und Bringen nach Absprache!
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2. |
Tierpension The Animal Farm verpflichtet sich zu einer
so guten Versorgung des in Pflege gegebenen Tieres wie
möglich. Auch aufgrund der einzigartigen Art der
Haltung (Hunde nicht in einem Zwinger, sondern frei laufend
auf einem Bauernhof) sind Sie sich bewusst, dass sich
Ihr Haustier verletzen kann. Die Pension übernimmt
keinerlei Haftung weder für direkte, noch für
indirekte Schäden.
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3. |
as in der Tierpension The Animal Farm abgegebene Tier
muss mindestens 3 Wochen zuvor die gesetzlich vorgeschriebenen
Impfungen erhalten haben. Der Impfnachweis durch das Impfheft
oder durch den Pass muss während des Aufenthalts Ihres
Haustieres in unserer Tierpension verbleiben. Die Tierpension
ist berechtigt, die Aufnahme Ihres Haustieres abzulehnen,
wenn Sie keinen gültigen Impfnachweis vorlegen können.
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4. |
Tierpension The Animal Farm ist berechtigt, mit dem aufgenommenen
Haustier im Falle von Verletzungen, Krankheit oder einer
vermuteten Krankheit einen Tierarzt aufzusuchen. Die Kosten
für diesen Tierarzt sowie alle anderen Kosten, die
auf angemessene Weise im Zusammenhang mit der Verwundung,
der Krankheit oder der vermuteten Krankheit bei dem aufgenommenen
Tier entstehen, gehen zu Lasten des Tierhalters bzw. der
Person, die das Tier in die Tierpension gebracht hat.
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5. |
Der Tierhalter bzw. die Person, die das Tier in der Pension
abgegeben hat, muss am letzten Tag des Aufenthalts die
Zahlung für den gesamten Pensionsaufenthalt leisten. Der
Tierhalter bzw. die Person, die das Tier in der Pension
abgegeben hat, ist in keinem Fall zu einer Verrechnung
berechtigt.
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6. |
Tierpension The Animal Farm ist berechtigt, bei nicht
vollständiger Bezahlung der Aufenthaltskosten die Rückgabe
des abgegebenen Tieres zu verweigern.
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7. |
Tierpension The Animal Farm ist berechtigt, das aufgenommene
Tier in ein zu diesem Zweck bestimmtes Tierasyl auf Kosten
des Kunden unterzubringen, wenn: - der Kunde das Tier
ohne weitere Mitteilung nicht innerhalb von 2 Wochen nach
dem vereinbarten Aufenthaltszeitraum in der Tierpension
abholt; - wenn eine Zwischennotiz der Tierpension The
Animal Farm vom Kunden nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt
wird.
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8. |
Ihr Haustier muss zum Zeitpunkt der Übergabe an die Tierpension
völlig frei von Ungeziefer sein. Falls sich herausstellt,
dass dies nicht der Fall ist, werden die Kosten für die
dann erforderliche Beseitigung von Ungeziefer beim befallenen
Haustier, aus den Räumlichkeiten und/oder bei weiteren
Tieren in der Pension dem Tierhalter in Rechnung gestellt.
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9. |
Reservierungen können telefonisch oder per E-Mail
vorgenommen werden. Tierpension The Animal Farm hat das
Recht, nach Annahme der Reservierung eine Anzahlung in
Höhe von 50 % der gesamten Aufenthaltskosten
zu fordern. Sobald dieser Betrag überwiesen wurde,
ist die Reservierung definitiv. Reservierungen können bis zu 21 Tage vor dem reservierten Zeitraum storniert werden, die Anzahlung wird dann zurückerstattet. Bei
Stornierungen innerhalb von 21 Tagen vor dem reservierten
Zeitraum werden wir den gesamten reservierten Zeitraum
in Rechnung stellen. Wenn Ihr Haustier vor Ablauf des
vereinbarten Zeitraums abgeholt wird, werden alle reservierten
Tage in Rechnung gestellt.
Tierpension The Animal Farm bietet seinen Kunden an,
einen reservierten Zeitraum maximal um zwei Tage zu kürzen
oder zu verlängern. Dies geht jedoch nur bis spätestens
21 Tage vor Beginn des reservierten Zeitraums.
Wenn eine bestehende Reservierung geändert wird und
der Unterschied mehr als zwei Tage beträgt, dann
verfällt die ursprüngliche Reservierung automatisch
und eine neue Reservierung wird vorgenommen. Sollte die
Tierpension zum Zeitpunkt der Änderung im entsprechenden
Zeitraum ausgebucht sein, dann bedeutet dies, dass der
Hund, wenn der Hundehalter dies wünscht, auf die
Warteliste gesetzt wird. Tierpension The Animal Farm kann
jedoch nicht garantieren, dass der Hund tatsächlich
im gewünschten Zeitraum untergebracht werden wird.
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10. |
Die mitgebrachten Gegenstände müssen mit einem Schild
versehen sein, auf dem der Name des Tieres und der Nachname
des Eigentümers stehen. Das Risiko eines Verlustes von
und/oder Schadens an diesen Gegenständen trägt der Tierhalter.
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